Organisatorisches


Check- In: Ab 15:00-21:00 Uhr

Sie möchten später einchecken? Bitte rufen Sie uns rechtzeitig an, damit wir alles besprechen können. Unsere Telefonnummer: +4925197280

Check-Out: Bis 11:00 Uhr

 

Parken


Es steht ein hoteleigener, zum Teil überdachter Parkplatz zur Verfügung. Für direkt buchende Gäste ist der Parkplatz kostenfrei. Die Stellplätze können nicht vorab reserviert werden. Erfahrungsgemäß gibt es jedoch ausreichend Plätze für unsere Gäste.

Rauchen


Alle Hotelzimmer sind Nichtraucherzimmer. Unseren rauchenden Gästen bieten wir eine zum Teil überdachte Terrasse mit Sitzmöglichkeiten an.

 

Ankunft mit dem Bus


Wenn Sie vom Hauptbahnhof nicht laufen möchten, erreichen Sie uns mit dem Bus der Linie 5 in Richtung Hiltrup Bahnhof. Abfahrt: Bussteig D2, Ankunft: Friedrich-Ebert-Platz. Fahrtdauer: 4 Minuten. Das Hotel befindet sich dann in Sichtweite auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
 

Fahrradparkplätze


Es steht ein abschließbarer Raum für Ihre Räder zur Verfügung.

 

Leihfahrräder


Gerne geben wir Ihnen Auskunft über mögliche Verleihstellen und Preise. Die nächste Verleihstation ist 700 m vom Hotel entfernt.

 

Tiere


Hunde und Katzen bis Kniehöhe sind auf Anfrage und zum Preis von 6,00 € je Tag erlaubt.

Beherbergungssteuer der Stadt Münster


Die Stadt Münster hat zum 1. Juli 2016 beschlossen, eine Beherbergungssteuer auf alle privaten Hotelübernachtungen in Höhe von 4,5% des reinen Übernachtungspreises, ohne Frühstück (inklusive Umsatzsteuer) zu erheben. Das Hotel ist verpflichtet, die Beherbergungssteuer von jedem privat übernachtenden Gast zu erheben und an die Stadt Münster abzuführen. Bei geschäftlich veranlassten Übernachtungen wird durch die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers die Beherbergungssteuer nicht erhoben. Als ausreichend anzusehen sind z.B. eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers unter Nennung des Namens und Geburtsdatums des Arbeitnehmers sowie des Beherbergungszeitraumes, oder die Buchungsbestätigung an den Arbeitgeber oder das Auftreten des Arbeitgebers als Rechnungsadressat. Kann der Geschäftsreisende eine solche Bescheinigung bei Anreise nicht vorlegen, so muss die Beherbergungssteuer seitens des Hotels erhoben werden.